Mehr Spielraum für freie Werkstätten

Rechtsverbindliche Verordnung

Mit dem Entscheid des Ständerates vom 16.03.2022 wurde ein wichtiger Meilenstein für freie Fahrzeug-Unternehmer erreicht. Profitieren werden Markenhändler, freie Importeure, Occasionshändler, Reparatur-Werkstätten und Ersatzteilhändler.

Wichtigste Änderungen für unsere Kunden

Freie Werkstätten und Händler profitieren von ungehindertem Zugang zu technischen Daten wie markenspezifischen Testgeräten, elektronischen Serviceheften aber auch zu Schulungen. Im Weiteren steht dem freien Händler im Grundsatz das Recht zu, Markenvertretungen zu übernehmen, wenn die (für alle gültigen) Vorschriften des Herstellers erfüllt werden. Service und Reparaturarbeiten dürfen auch an Fahrzeugen mit laufender Werksgarantie durchgeführt werden, ohne dass die Garantie verfällt. Der Bezug von original Ersatzteilen steht dem Händler zu. Baugleiche, günstigere Ersatzteile dürfen auch verwendet werden, ohne dass ein Garantieanspruch verfällt. 
Der komplette Bericht zu den Änderungen kann auf der Seite der Schweizer Auto – Illustrierten nachgelesen werden.

Konsequenzen für Track & Street Corner

Wir werden unsere Multimarken – Strategie ausbauen und freuen uns, die Kunden – Bedürfnisse weiter in den Vordergrund zu stellen. Aufgrund der rechtsverbindlichen Verordnung können wir nun auch Wartungs- und Garantiearbeiten an Fahrzeugen von Fremdmarken ohne Einschränkungen an der Werksgarantie durchführen. Die Durchführung der Wartung bei Track & Street Corner erfolgt nach Hersteller – Vorgaben und wird detailliert dokumentiert.